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Änderungen während deiner Weiterbildung

Diese Änderungen musst du während der Weiterbildung unbedingt mitteilen – an uns und an die Agentur für Arbeit.

Während deiner geförderten Weiterbildung bist du verpflichtet, bestimmte Änderungen mitzuteilen.
Diese Mitteilungspflicht gilt gegenüber vit:bikes und in einigen Fällen zusätzlich gegenüber der Agentur für Arbeit.

Warum ist das wichtig?
Solche Änderungen können deine Förderung, deine Versicherung oder sogar deine Teilnahmeberechtigung beeinflussen.

 

1. Meldung an vit:bikes (über das Kundenportal)

Bitte informiere uns immer über das Kundenportal, sobald sich bei dir etwas in folgenden Bereichen ändert:

  • Gehalt (z. B. wenn du mehr oder weniger verdienst)
  • Arbeitszeiten (z. B. Stundenreduzierung oder -erhöhung)
  • Adresse (z. B. bei Umzug)
  • Längere Auslandsaufenthalte (auch privat)
  • Krankheit (egal wie lange)
  • Urlaub
  • Kur- oder Reha-Aufenthalte

👉 Wichtig: Für Urlaub und Krankheit reicht die Meldung über das Kundenportal. Du musst uns nicht zusätzlich per E-Mail oder Telefon informieren.

 

2. Meldung an die Agentur für Arbeit

Einige Änderungen musst du zusätzlich deiner zuständigen Agentur für Arbeit mitteilen:

  • Gehalt
  • Arbeitszeiten
  • Adresse
  • Längere Krankheit (ab 6 Wochen, vor allem wenn du Krankengeld erhältst)

 

Häufige Fragen

❓ Muss ich Urlaub auch der Agentur für Arbeit melden?
Nein. Urlaub wird nur über das Kundenportal an vit:bikes gemeldet.

❓ Was passiert, wenn ich krank werde?

  • Bis 6 Wochen: Meldung nur über das Kundenportal an vit:bikes.
  • Länger als 6 Wochen: Zusätzlich die Agentur für Arbeit informieren (vor allem, wenn du Krankengeld erhältst).

❓ Wie melde ich Änderungen am einfachsten?
Alle Meldungen an vit:bikes erfolgen über das Kundenportal.
Für die Agentur für Arbeit nutze die dort üblichen Kontaktwege (Telefon, E-Mail oder Post).

❓ Was passiert, wenn ich vergesse zu melden?
Das kann deine Förderung oder Versicherung gefährden. Bitte melde Änderungen sofort, um Probleme zu vermeiden.

❓ Ich bin unsicher, ob meine Änderung meldepflichtig ist – was tun?
Melde dich bei uns. Wir helfen dir gern weiter und klären, ob die Agentur für Arbeit informiert werden muss.