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Änderungen während deiner Weiterbildung

Diese Änderungen musst du während der Weiterbildung unbedingt mitteilen – an uns und an die Agentur für Arbeit.

Während deiner geförderten Weiterbildung bist du als Teilnehmer*in verpflichtet, bestimmte persönliche oder arbeitsbezogene Veränderungen sowohl an vit:bikes als Bildungsträger als auch an die Agentur für Arbeit weiterzugeben.

Diese sogenannte Mitteilungspflicht ist wichtig, weil solche Änderungen die Förderung, deine Versicherung oder sogar deine Teilnahmeberechtigung beeinflussen können.

Was musst du an vit:bikes melden?

Bitte informiere uns direkt, sobald sich bei dir etwas in folgenden Bereichen ändert:

  • Gehalt

  • Arbeitszeiten

  • Adresse (z. B. bei Umzug)

  • Längere Auslandsaufenthalte (auch private)

  • Krankheit (unabhängig von der Dauer)

  • Urlaub

  • Kur- oder Reha-Aufenthalte

Was musst du zusätzlich an die Agentur für Arbeit melden?

Einige Änderungen musst du nicht nur uns, sondern auch deiner zuständigen Agentur für Arbeit mitteilen:

  • Gehalt (z. B. bei Stundenanpassung)

  • Arbeitszeiten

  • Adresse

  • Längere Krankheit (ab 6 Wochen, vor allem wenn du Krankengeld erhältst)

Wenn du dir nicht sicher bist, ob eine bestimmte Änderung meldepflichtig ist – oder du Hilfe beim Kontakt mit der Agentur brauchst:
Meld dich gern bei uns per E-Mail oder Telefon.
Wir unterstützen dich bei allen offenen Fragen rund um deine Weiterbildung, die Förderung oder organisatorische Themen.