Fördermöglichkeiten
Welche Förderungen gibt es für Unternehmen und Mitarbeitende bei einer beruflichen Weiterbildung über die Agentur für Arbeit
Die Bundesagentur für Arbeit fördert berufliche Weiterbildungen sehr umfassend – sowohl für Unternehmen als auch für deren Mitarbeitende. Hier ein Überblick über die wichtigsten Förderleistungen:

Was wird konkret übernommen?
Kurskosten:- 100 % der Weiterbildungskosten werden durch die Agentur für Arbeit übernommen.
- Es entstehen keine Kosten für die Weiterbildung.
- Bis zu 75 % Zuschuss zum Gehalt während der Weiterbildungszeit
- 100 % Zuschuss für Mitarbeitende ohne Berufsabschluss
Wie wirkt sich die Betriebsgröße auf die Förderung aus?
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Betriebsgröße |
Lehrgangskosten |
Arbeitsentgeltzuschuss |
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< 50 Beschäftigte |
bis 100 % |
bis 100 % (Regelförderung) |
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50 – 499 Beschäftigte |
bis 50 % |
bis 100 % (bei Schwerbehinderung oder 45+ Jahre) |
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≥ 500 Beschäftigte |
bis 25 % |
bis 25 % |
Hinweis: Bei einer bestehenden Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag zur beruflichen Weiterbildung kann die Förderung um 5 % erhöht werden (gilt abhängig von Betriebsgröße).
Weitere Fördervoraussetzungen:
- Zugelassene Maßnahme & Bildungsträger (nach AZAV) sind erforderlich
- Bildungsgutscheinverfahren (Einzel- oder Sammelantrag) möglich
- Förderung auch bei Behinderung, fehlendem Berufsabschluss oder im Rahmen von § 81, § 82, § 82a SGB III
- Neu seit 04/2024:
Qualifizierungsgeld (§ 82a SGB III) – für alle Betriebsgrößen: z. B. 60 % Zuschuss bei 6-monatiger Weiterbildung
Für welche Zielgruppen gilt 100 % Förderung?
- Mitarbeitende ohne Berufsabschluss
- Mitarbeitende mit Schwerbehinderung
- Ältere Mitarbeitende (ab 45 Jahren)
- Kleine Betriebe (< 50 Mitarbeitende)
Fazit:
Die Agentur für Arbeit bietet umfangreiche Fördermöglichkeiten, die einen Großteil der Weiterbildungskosten – in vielen Fällen sogar zu 100 % – übernehmen. Unternehmen und Mitarbeitende profitieren somit finanziell und fachlich von einer Weiterbildung mit staatlicher Unterstützung.