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Grundvoraussetzungen für die Zulassung

Grundvoraussetzungen für die Zulassung zur Weiterbildung

Damit ein Mitarbeitender zur Weiterbildung zugelassen werden kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Betriebliche Voraussetzungen:

  • Der Arbeitgeber ist in Deutschland registriert.

  • Der Betrieb stellt Zugang zu einer Fahrradwerkstatt mit geeignetem Werkzeug zur Verfügung.

  • Ein PC oder Laptop mit Webcam sowie stabiler Internetzugang ist im Betrieb vorhanden.

Voraussetzungen auf Seiten der Mitarbeitenden:

  • Der/die Mitarbeitende hat in den letzten 2 Jahren keine Ausbildung oder geförderte Weiterbildung abgeschlossen (z. B. Gesellenprüfung oder eine durch die Agentur für Arbeit geförderte Maßnahme).

Hinweis:
Diese Kriterien sind notwendig, um die Förderung über die Agentur für Arbeit zu erhalten und einen reibungslosen Ablauf der Weiterbildung zu gewährleisten.