Grundvoraussetzungen für die Zulassung
Grundvoraussetzungen für die Zulassung zur Weiterbildung
Damit ein Mitarbeitender zur Weiterbildung zugelassen werden kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Betriebliche Voraussetzungen:
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Der Arbeitgeber ist in Deutschland registriert.
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Der Betrieb stellt Zugang zu einer Fahrradwerkstatt mit geeignetem Werkzeug zur Verfügung.
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Ein PC oder Laptop mit Webcam sowie stabiler Internetzugang ist im Betrieb vorhanden.
Voraussetzungen auf Seiten der Mitarbeitenden:
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Der/die Mitarbeitende hat in den letzten 2 Jahren keine Ausbildung oder geförderte Weiterbildung abgeschlossen (z. B. Gesellenprüfung oder eine durch die Agentur für Arbeit geförderte Maßnahme).
Hinweis:
Diese Kriterien sind notwendig, um die Förderung über die Agentur für Arbeit zu erhalten und einen reibungslosen Ablauf der Weiterbildung zu gewährleisten.