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Weiterbildung nach §82 SGB III förderfähig

Finanzielle Förderung für deine Weiterbildung in der Fahrradbranche

Gute Nachricht: Unsere Weiterbildung wird von der Agentur für Arbeit nach §82 SGB III gefördert.

Das bedeutet, dass du unter bestimmten Voraussetzungeneine hohe finanzielle Unterstützung für die Teilnahme an der Weiterbildung erhalten kannst.

Unsere Weiterbildung ist im Maßnahmenbogen unter der Kategorie 32 gelistet, was auch die sogenannte Anpassungsqualifizierung einschließt. Diese Kategorie ist speziell für Weiterbildungen gedacht, die deine beruflichen Fähigkeiten an aktuelle Anforderungen anpassen oder erweitern.

Wenn du also deine Kenntnisse und Kompetenzen in der Fahrradbranche gezielt ausbauen möchtest, kannst du dafür Förderung nach §82 beantragen – zum Beispiel über die Agentur für Arbeit.

Falls du dazu Fragen hast oder Unterstützung beim Förderantrag benötigst, helfen wir dir gerne weiter.