Weiterbildung nach §81 SGB III förderfähig
Finanzielle Förderung für deine Weiterbildung mit Berufsabschluss zum Zweiradmechatroniker FB Fahrrad
Gute Nachricht: Unsere Weiterbildung wird von der Agentur für Arbeit nach §81 und §82 SGB III gefördert.
Das bedeutet, dass du unter bestimmten Voraussetzungen volle finanzielle Unterstützung für die Teilnahme an der Weiterbildung erhalten kannst.
Die Weiterbildung mit Vorbereitungskurs auf die externe Gesellenprüfung ist abschlussorientiert und erfüllt die Vorgaben für eine Beantragung nach §81 SGB III.
Wenn du also deinen Berufsabschluss mit Gesellenbrief nachholen möchtest, kannst du dafür eine 100 % Förderung nach §81 beantragen – zum Beispiel über die Agentur für Arbeit.
Falls Du dazu Fragen hast oder Unterstützung beim Förderantrag benötigst, helfen wir Dir gerne weiter.